Keine Anwendbarkeit des KraSchG auf den Agenturvertrieb (ZVertriebsR, 2024)
Der Wandel in der Vertriebsstruktur der Automobilindustrie vom Vertragshändlermodell hin zum Agenturvertrieb führt zu Diskussionen über die Anwendbarkeit des Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetzes (KraSchG). In diesem Zusammenhang wird derzeit insbesondere diskutiert, ob die Vertreter in den persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden sollen.
In ihrem Artikel in der Zeitschrift für Vertriebsrecht (ZVertriebsR) gehen Ingeborg Edel, Isabelle Innerhofer und Stefanie Syrch dieser Frage nach und legen dar, warum weder der Anwendungsbereich noch der Schutzzweck des KraSchG eine Einbeziehung des Agenturvertriebes rechtfertigen und eine Gesetzesänderung zur expliziten Einbeziehung von Agenten in das KraSchG daher weder sachgerecht noch erforderlich erscheint.