Fachpublikationen

Nein zu Lugano - Zu den Auswirkungen des harten Brexits auf Cross-Border-Streitigkeiten (Österreichische Juristenzeitung, 2021)
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU sind die EU-Verordnungen zur internationalen Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile auf das UK nicht mehr anwendbar. Um die erheblichen Auswirkungen des „harten Brexit“ auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zu verringern, wollte das UK dem Luganer Übereinkommen beitreten. Die EU-Kommission lehnte dies inzwischen ab, sodass ein Betritt immer unwahrscheinlicher wird. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Besonderheiten, die bei Gerichtsstandsvereinbarungen sowie Anerkennung und Vollstreckung nach dem Brexit zu beachten sind.