Thomas Hartl

Counsel, MMag.

Thomas Hartl ist Counsel im Dispute Resolution Team der Kanzlei. Er berät und verteidigt Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten, mit einem Schwerpunkt auf komplexe wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren und die Vertretung von Unternehmen. Mit seiner Spezialisierung auf sowohl straf- als auch zivilrechtlichen Streitigkeiten, berät Thomas auch Geschädigte bei der Verfolgung und Durchsetzung ihrer Ansprüche und vertritt sie in damit verbundenen Verfahren. Er begleitet und berät Mandanten bei internen Untersuchungen und Aufarbeitungen, wobei er regelmäßig mit Wirtschafts- und Forensiksachverständigen zusammenarbeitet, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen.

Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören

  • Wirtschaftsstrafrecht (White-collar crime)
  • Strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen
  • Interne Ermittlungen und Compliance
  • Verbundene zivilrechtliche Streitigkeiten

Thomas ist Rising Star im Bereich "Dispute Resolution: White-Collar Crime (Including Fraud)" in der renommierten Legal 500 Austria Ausgabe 2024.

Thomas hat sowohl Rechtswissenschaften als auch Internationale Betriebswirtschaftslehre an der Universität Wien und der University of Melbourne studiert.

Er ist ISO-zertifizierter Compliance Officer, geprüfter Börsenhändler der Wiener Börse AG (Kassamarkt) und veröffentlicht laufend zu aktuellen Themen aus dem Bereich des Zivil- und Strafrechts.

  • Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Individual- und Sammelklagen im Bereich Wertpapier- und Kapitalmarktrecht (Prospekthaftung, ad-hoc-Verstöße, fehlerhafte Anlageberatung, Rückforderungsansprüche bei geschlossenen Fondsmodellen, etc)
  • Beratung und Vertretung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Veruntreuung, Bilanzfälschung, Kridadelikte) und Finanzstrafrecht (Abgabenhinterziehung, Cum/Ex-Modelle)
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Privatbeteiligtenansprüchen im Strafprozess
  • Beratung von Unternehmen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
  • Vertretung in Privatanklageverfahren (Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen)
  • Beratung bei der Verhinderung, Beurteilung und Aufarbeitung von Compliance-Verstößen

Thomas Hartl ist Counsel im Dispute Resolution Team der Kanzlei. Er berät und verteidigt Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten, mit einem Schwerpunkt auf komplexe wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren und die Vertretung von Unternehmen. Mit seiner Spezialisierung auf sowohl straf- als auch zivilrechtlichen Streitigkeiten, berät Thomas auch Geschädigte bei der Verfolgung und Durchsetzung ihrer Ansprüche und vertritt sie in damit verbundenen Verfahren. Er begleitet und berät Mandanten bei internen Untersuchungen und Aufarbeitungen, wobei er regelmäßig mit Wirtschafts- und Forensiksachverständigen zusammenarbeitet, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen.

Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören

  • Wirtschaftsstrafrecht (White-collar crime)
  • Strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen
  • Interne Ermittlungen und Compliance
  • Verbundene zivilrechtliche Streitigkeiten

Thomas ist Rising Star im Bereich "Dispute Resolution: White-Collar Crime (Including Fraud)" in der renommierten Legal 500 Austria Ausgabe 2024.

Thomas hat sowohl Rechtswissenschaften als auch Internationale Betriebswirtschaftslehre an der Universität Wien und der University of Melbourne studiert.

Er ist ISO-zertifizierter Compliance Officer, geprüfter Börsenhändler der Wiener Börse AG (Kassamarkt) und veröffentlicht laufend zu aktuellen Themen aus dem Bereich des Zivil- und Strafrechts.

  • Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Individual- und Sammelklagen im Bereich Wertpapier- und Kapitalmarktrecht (Prospekthaftung, ad-hoc-Verstöße, fehlerhafte Anlageberatung, Rückforderungsansprüche bei geschlossenen Fondsmodellen, etc)
  • Beratung und Vertretung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Veruntreuung, Bilanzfälschung, Kridadelikte) und Finanzstrafrecht (Abgabenhinterziehung, Cum/Ex-Modelle)
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Privatbeteiligtenansprüchen im Strafprozess
  • Beratung von Unternehmen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
  • Vertretung in Privatanklageverfahren (Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen)
  • Beratung bei der Verhinderung, Beurteilung und Aufarbeitung von Compliance-Verstößen


Thomas Hartl supported us in forensic investigations provided very profound advice, and submitted the necessary statement of facts to the public prosecutor’s office. He was extremely experienced and completed the necessary work in high quality and very quickly.

Legal 500 2024



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