Thomas Hartl

Partner, MMag.

Thomas Hartl ist Partner im Dispute Resolution Team der Kanzlei. Er berät und verteidigt Mandanten in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten, mit einem Schwerpunkt auf die Vertretung von Unternehmen in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren. Mit seiner Spezialisierung auf straf- und zivilgerichtliche Streitigkeiten, vertritt er laufend Mandanten bei der Abwehr, Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten. Daneben berät er zu präventiven Maßnahmen und begleitet Mandanten bei der Durchführung unternehmensinterner Ermittlungen, regelmäßig in Kooperation mit Spezialisten im Bereich Forensik und Betriebswirtschaft.

Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören

  • Wirtschaftsstrafrecht (White-collar crime)
  • Strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen
  • Interne Ermittlungen und Compliance
  • Verbundene zivilrechtliche Streitigkeiten

Thomas ist Rising Star im Bereich "Dispute Resolution: White-Collar Crime (Including Fraud)" in der renommierten Legal 500 Austria Ausgabe 2024.

Thomas hat sowohl Rechtswissenschaften als auch Internationale Betriebswirtschaftslehre an der Universität Wien und der University of Melbourne studiert.

Er ist ISO-zertifizierter Compliance Officer, geprüfter Börsenhändler der Wiener Börse AG (Kassamarkt) und veröffentlicht laufend zu aktuellen Themen aus dem Bereich des Zivil- und Strafrechts.

  • Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Individual- und Sammelklagen im Bereich Wertpapier- und Kapitalmarktrecht (Prospekthaftung, ad-hoc-Verstöße, fehlerhafte Anlageberatung, Rückforderungsansprüche bei geschlossenen Fondsmodellen, etc)
  • Beratung und Vertretung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Veruntreuung, Bilanzfälschung, Kridadelikte) und Finanzstrafrecht (Abgabenhinterziehung, Cum/Ex-Modelle)
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Privatbeteiligtenansprüchen im Strafprozess
  • Beratung von Unternehmen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
  • Vertretung in Privatanklageverfahren (Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen)
  • Beratung bei der Verhinderung, Beurteilung und Aufarbeitung von Compliance-Verstößen

Thomas Hartl ist Partner im Dispute Resolution Team der Kanzlei. Er berät und verteidigt Mandanten in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten, mit einem Schwerpunkt auf die Vertretung von Unternehmen in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren. Mit seiner Spezialisierung auf straf- und zivilgerichtliche Streitigkeiten, vertritt er laufend Mandanten bei der Abwehr, Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten. Daneben berät er zu präventiven Maßnahmen und begleitet Mandanten bei der Durchführung unternehmensinterner Ermittlungen, regelmäßig in Kooperation mit Spezialisten im Bereich Forensik und Betriebswirtschaft.

Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören

  • Wirtschaftsstrafrecht (White-collar crime)
  • Strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen
  • Interne Ermittlungen und Compliance
  • Verbundene zivilrechtliche Streitigkeiten

Thomas ist Rising Star im Bereich "Dispute Resolution: White-Collar Crime (Including Fraud)" in der renommierten Legal 500 Austria Ausgabe 2024.

Thomas hat sowohl Rechtswissenschaften als auch Internationale Betriebswirtschaftslehre an der Universität Wien und der University of Melbourne studiert.

Er ist ISO-zertifizierter Compliance Officer, geprüfter Börsenhändler der Wiener Börse AG (Kassamarkt) und veröffentlicht laufend zu aktuellen Themen aus dem Bereich des Zivil- und Strafrechts.

  • Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Individual- und Sammelklagen im Bereich Wertpapier- und Kapitalmarktrecht (Prospekthaftung, ad-hoc-Verstöße, fehlerhafte Anlageberatung, Rückforderungsansprüche bei geschlossenen Fondsmodellen, etc)
  • Beratung und Vertretung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Veruntreuung, Bilanzfälschung, Kridadelikte) und Finanzstrafrecht (Abgabenhinterziehung, Cum/Ex-Modelle)
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Privatbeteiligtenansprüchen im Strafprozess
  • Beratung von Unternehmen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
  • Vertretung in Privatanklageverfahren (Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen)
  • Beratung bei der Verhinderung, Beurteilung und Aufarbeitung von Compliance-Verstößen
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