Quelle: https://www.ecb.europa.eu/paym/digital_euro/report/html/index.de.html
Aus Sicht der EZB ist entscheidend, dass mit einem digitalen Euro verhindert würde, „dass wir von digitalen Zahlungsmitteln abhängig werden, die in Ländern außerhalb des Euroraums ausgegeben und von dort aus kontrolliert werden.“2
Zentralbanken stehen den Bemühungen großer Tech-Konzerne, eigene Währungen zu etablieren, naturgemäß skeptisch gegenüber. Facebook hat zwar seit der Ankündigung der Krypto-Währung Libra (nunmehr Diem) gehörigen Gegenwind erfahren, allerdings soll der an den US-Dollar gekoppelte (Facebook-)Diem noch dieses Jahr in einem Pilotversuch auf den Markt kommen. Man darf also gespannt sein, ob aufgrund dieser Entwicklungen nicht noch weiter Dynamik in das Projekt der EZB kommt.
Die Einführung eines digitalen Euro würde auch die Abhängigkeit von bestehenden internationalen elektronischen Zahlungsanbietern reduzieren.
Unterschiede des digitalen Euro zum Euro in bar
Der digitale Euro wäre ein gesetzliches Zahlungsmittel und würde nur in anderer Erscheinungsform vom Eurosystem (= EZB und den nationalen Zentralbanken des Euroraums) ausgegeben werden. Die EZB hat ausdrücklich festgehalten, dass der digitale Euro die anderen Formen der gesetzlichen Zahlungsmittel nur ergänzen, nicht aber ersetzen würde.
Worin liegen nun die Unterschiede zu einem Euro in bar und einem digitalen Euro?[1]
- 1 Euro Bargeld: Zentralbank(en) stehen hinter dem Euro in bar. Der Nutzer ist für die Aufbewahrung oder Weitergabe (=Bezahlvorgänge) verantwortlich.
- 1 Euro am Bankkonto (Buchgeld): Gegen die kontoführende Bank besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens (1 Euro) in bar, die Bank übernimmt Aufbewahrung und Weitergabe (=Bezahlvorgänge) im Kundenauftrag
- 1 digitaler Euro: Zentralbank(en) stehen hinter dem digitalen Euro. Nutzer und/oder private elektronische Wallet-Betreiber (zB Banken) übernehmen Aufbewahrung und Weitergabe (=Bezahlvorgänge) im Kundenauftrag
Gegenstand der Untersuchung
Geld bereitzustellen, ist zentraler Bestandteil der Aufgabe von Zentralbanken und auch Symbol für Stabilität, Sicherheit und Vertrauen. Das erklärt, warum die EZB die Einführung des digitalen Euro sorgsam und umfassend evaluieren will. Folgendes soll im Detail untersucht werden:
- Ausgestaltung: zB technisch-organisatorische Umsetzung zentral oder dezentral über die DLT-Technologie (Distributed Ledger Technology) oder TIPS-System (TARGET Instant Payment Settlement)
- Verteilung an Händler und Privatpersonen: in diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage nach der Rolle der Banken als Dienstleister (zB Anbieter von Wallet-Lösungen)
- Rechtsrahmen: Die Einführung des digitalen Euro macht die Prüfung erforderlich, inwieweit der Rechtsrahmen anzupassen ist. Hinsichtlich der Anonymität stellte die EZB bereits klar, dass eine angemessene, transparente Verwaltungsstruktur etabliert werden soll, die die europäischen Datenschutzvorschriften erfüllt und zudem personenbezogene Daten der Nutzer nur berechtigten Behörden zugänglich macht.
- Auswirkungen auf den Markt: Mögliche Auswirkungen auf den Finanzmarkt werden ein weiterer Gegenstand der Prüfung sein. Um eine Destabilisierung des Bankensektors durch Umschichtungen von Bank-Einlagen in digitale Euro (= Abfluss von Liquidität) zu vermeiden, wird beispielsweise eine Obergrenze für digitale Euro ins Auge gefasst.
Ausblick
Die EZB verweist darauf, dass die Entscheidung über die Einführung des digitalen Euro erst auf Basis der Ergebnisse der weiteren Prüfung getroffen wird. Dennoch wird allgemein erwartet, dass an einer Einführung des digitalen Euro kein Weg vorbeiführt, allein schon, um nicht Anbietern außerhalb des Euroraums das Feld in dieser geldpolitisch zentralen Frage zu überlassen.
1 https://www.ecb.europa.eu/euro/html/digitaleuro-report.en.html
2 https://www.ecb.europa.eu/paym/digital_euro/html/index.de.html