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Konsultation zu Änderungen und Neuerlass von EBA Guidelines zu ML/TF Risiken
Die EBA konsultiert derzeit zu Änderung ihrer aktuellen Guidelines zu ML/TF Risiken (EBA/GL/2021/02) und ebenso zu neuen Guidelines für Strategien und Kontrollen für ein wirksames Management von ML/TF-Risiken beim Zugang zu Finanzdienstleistungen („Guidelines Strategien und Kontrollen“). Die Entwürfe sind unter dem folgendem LINK verfügbar.
Einleitung
Die EBA/GL/2021/02 richten sich sowohl an die zuständigen Aufsichtsbehörden als auch an Kredit- und Finanzinstitute und beinhalten grundsätzlich Anwendungshinweise zur Bewertung des ML/TF-Risikos, Risikofaktoren die es ua auf Kunden-, Produkt- und Vertriebsebene zu beachten gilt und allgemeine Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden.
Bei dem Entwurf zu den Guidelines Strategien und Kontrollen lässt sich feststellen, dass eine differenzierte Betrachtung für Kunden mit hohem/höherem ML/TF Risiko ermöglicht wird. Demnach wird insbesondere betont pauschale Ablehnungen von Kunden bzw. Kundenkategorien zu unterlassen und vielmehr entsprechende Strategien und Kontrollen festzulegen, die einer Einzelfallbeurteilung bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten größeren Raum geben. Dies ist insgesamt aus Sicht der Kredit- und Finanzinstitute positiv zu sehen, verpflichtet diese aber umso mehr, entsprechende Unterscheidungsmerkmale in ihren Strategien und Kontrollen abzubilden.
Anpassung der EBA/GL/2021/02
Bei den Definitionen erfolgte eine Erweiterung um den Begriff „Not-for-profit Organisations“ („NPOs“). Korrespondierend dazu wird Guideline 2.7 (d) dahingehend angepasst, dass statt dem dort bisher angeführten Fragen ein Verweis auf den Anhang erfolgt.
Der Anhang wird um eine Reihe von Kriterien und Merkmalen erweitert, die es zu beachten gilt, wenn NPOs Kunden von Kredit- und Finanzinstituten sind. Angeführt werden ebenso besondere Risikofaktoren, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt (wie zB Negative Pressemeldungen, die Art der Spenden- und Mittelbschaffung, Tätigkeit in Ländern mit hohem ML/TF-Risiko, etc.).
Neue Guidelines zum effektiven Management von ML/TF-Risiken
Die Guidelines gliedern sich in die unten genannten Bereiche mit ua nachfolgendem Anwendungshinweisen an Kredit- und Finanzinstitute:
1. Generelle Anforderungen
Strategien und Kontrollen sollen ua nachfolgende Themen berücksichtigen:
- Es soll zwischen Risiken bestimmter Kundenkategorien und den Risiken betreffend einzelne Kunden, die mit dieser Kategorie verbunden sind, unterschieden werden (Rz 9).
- Es ist sicherzustellen, dass es bei der Umsetzung der Strategien und Kontrollen nicht zu einer pauschalen Ablehnung oder Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit ganzen Kategorien von Kunden mit einem höheren ML/TF-Risiko kommt (Rz 10).
- Eine Entscheidung über die Beendigung einer Geschäftsbeziehung erfolgt nur unter vorheriger Berücksichtigung der mit der Geschäftsbeziehung derzeit bestehenden oder künftig verbundenen ML/TF-Risiken sowie unter Prüfung aller (im Einzelfall) anwendbaren Maßnahmen (Rz 12).
2. Anpassung der Intensität der Überwachungsmaßnahmen
In den Strategien und Kontrollen ist darzulegen, wie der Umfang und die Intensität der Überwachung an das mit dem Kunden verbundene ML/TF-Risiko angepasst wird. Es sind zumindest:
- die Erwartungen in Bezug auf das Verhalten des Kunden festzulegen;
- das Konto des Kunden regelmäßig zu überprüfen, um festzustellen, ob Änderungen des Risikoprofils des Kunden gerechtfertigt sind;
- alle Änderungen der zuvor eingeholten Kundeninformationen bei der Bewertung des ML/TF-Risikos zu berücksichtigen (Rz 18).
Die Strategien und Kontrollen sollen Leitlinien für die Bearbeitung von Anträgen von Personen enthalten, die aus glaubwürdigen und legitimen Gründen nicht in der Lage sind, herkömmliche Formen von Identitätsnachweisen vorzulegen. Beispielhaft werden hier obdachlose Personen oder Personen mit Asylstatus genannt. (Rz 19)
3. Gezielte und verhältnismäßige Einschränkung des Zugangs zu Produkten oder Dienstleistungen
Die Strategien und Kontrollen sollen, soweit nach nationalem Recht zulässig, Optionen und Kriterien für die Anpassung der Merkmale (auf individueller und risikoorientierter Basis) von Produkten oder Dienstleistungen, die bestimmten Kunden angeboten werden, enthalten. Ua sollen somit gezielte Beschränkungen für Finanzprodukte und -dienstleistungen auferlegt werden, wie zB in Bezug auf den Betrag oder die Anzahl der Überweisungen zwischen Personen oder den Betrag der Transaktionen in und aus Drittländern (insb bei höheren ML/TF-Risiko) (Rz 20).
4. Informationen über Beschwerdemechanismen
Bei Beendigung einer Geschäftsbeziehung mit einem Kunden bzw. seiner Ablehnung, sollen die Strategien und Kontrollen vorsehen, dass der Kunden auf sein Recht hingewiesen wird, sich an die zuständige Behörde oder eine benannte alternative Streitbeilegungsstelle wenden zu können samt den entsprechenden Kontaktangaben (Rz 22).
Nächste Schritte: Die Konsultationsphase innerhalb der Rückmeldungen zum Entwurf abgegeben werden können dauert noch bis 06. Februar 2023. Die Guidelines treten 6 Monate nach der jeweiligen Veröffentlichung der Übersetzungen in Kraft.
Gerne steht Ihnen das Financial Services Regulatory Team von Binder Grösswang zur Verfügung, um Sie bei den aufsichtsrechtlichen Herausforderungen zu unterstützen!
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