Omnibus-Initiative: Ein Versuch unternehmerische Berichtspflichten zu reduzieren
Der Europäische Rat hat sich nach seinem Treffen am 08. November 2024 auf die „Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit“ verständigt. Darin wurde ua das Ziel definiert, die Berichtspflichten für Unternehmen deutlich zu vereinfachen.
Gegenwärtig haben EU-Unternehmen mit immer aufwändigeren Berichtspflichten zu kämpfen. Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sehen Vorschriften wie die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) oder die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) zusätzliche Berichtspflichten vor. Dieser komplexe Regelungsrahmen für Unternehmen war auch Thema auf der Konferenz in Budapest.
Ergebnis war eine Absichtserklärung des Europäischen Rates, die in 12 Punkten die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft skizzieren soll. Dabei sieht Punkt 4. dieser Erklärung ua vor, dass die Europäische Kommission (EK) „im ersten Halbjahr 2025 konkrete Vorschläge zur Verringerung der Berichtspflichten um mindestens 25 % vorzulegen“ hat. Ziel ist es, den Verwaltungs-, Regulierungs- und Meldeaufwand (der z.B. durch sich überschneidende Berichtspflichten aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften entsteht) drastisch zu reduzieren.
Die EK-Präsidentin Ursula von der Leyen äußerte in einer Pressekonferenz die Notwendigkeit einer „Omnibusregelung“, um die drei bestehenden Berichtspflichten aus CSRD, CSDDD und der Taxonomie-VO in einem Rechtsakt zusammenzuführen. Dem Vernehmen nach soll sich am Inhalt der Berichtspflichten selbst nichts ändern.
Auch wenn die „Budapester-Erklärung“ nur allgemeine politische Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union dokumentiert und damit keine Rechtsverbindlichkeit hat, stellt sie einen wichtigen Impuls für die künftige EU-Gesetzgebung dar. Es ist daher zu erwarten, dass die EK einen Vorschlag zur Vereinheitlichung der Berichtspflichten zeitnah unterbreiten wird.
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