Mit 1. Februar 2018 werden die mietrechtlichen Kategoriebeträge gemäß § 15a MRG und damit auch die Beträge für Mindestmietzinse nach § 45 MRG indexangepasst erhöht. Dies betrifft im Wesentlichen neu abzuschließende Mietverträge für Wohnungen der schlechtesten Ausstattungskategorie (Kategorie D) sowie vor dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge. Das für die Valorisierung der Kategoriebeträge maßgebliche Überschreiten der gesetzlichen Grenze von 5 % wurde - seit der letzten Erhöhung im April 2014 - erstmals mit dem Indexwert für Oktober 2017 erreicht. Dies führt zu einer Anhebung der mietrechtlichen Kategoriebeträge um 5,2%.
Die neuen Werte im Überblick:
Kategoriemietzins (EUR/m2)
Kategorie A EUR 3,60 (bisher EUR 3,43)
Kategorie B EUR 2,70 (bisher EUR 2,57)
Kategorie C EUR 1,80 (bisher EUR 1,71)
Kategorie D brauchbar EUR 1,80 (bisher EUR 1,71)
Kategorie D EUR 0,90 (bisher EUR 0,86)
Betrag gemäß § 45 MRG (EUR/m2)
Kategorie A EUR 2,39 (bisher EUR 2,27)
Kategorie B EUR 1,80 (bisher EUR 1,71)
Kategorie C EUR 1,20 (bisher EUR 1,14)
Kategorie D brauchbar EUR 1,20 (bisher EUR 1,14)
Kategorie D EUR 0,90 (bisher EUR 0,86)
Berechtigt eine Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag den Vermieter zu einer Erhöhung des Hauptmietzinses, ist die Anhebung des Kategoriemietzinses ab dem 1. März 2018 möglich. Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und ist nach dem mietrechtlichen Wirksamwerden (sohin nach dem 1. Februar 2018) zu datieren und abzusenden; wird das Schreiben zu früh datiert oder abgesandt, entfaltet es keine rechtliche Wirkung. Das Schreiben muss spätestens 14 Tage vor dem begehrten Zinstermin beim Mieter einlangen, ansonsten wird eine Anhebung erst zum nächsten Zahlungstermin wirksam.
Auch bei Mietzinsen gemäß § 45 MRG kann die Anhebung der Beträge frühestens ab 1. März 2018 erfolgen. Der Mieter ist zuvor schriftlich zu verständigen; eine vertragliche Wertsicherungsvereinbarung ist keine Voraussetzung für eine Anpassung.
Gleichzeitig erhöht sich mit 1. Februar 2018 auch die Auslagenpauschale für die Verwaltung gemäß § 22 MRG von EUR 3,43 auf EUR 3,60/m² Nutzfläche und Jahr. Der sich für das Jahr 2018 ergebende Mischsatz beträgt EUR 3,59/m².
Kontakt
Tibor Fabian, Partner
fabian@bindergroesswang.at
Markus Uitz, Partner
uitz@bindergroesswang.at
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