Zum Umfang des Widerspruchsrechts gemäß § 112 StPO (ZWF, 6/2019)
Werden im Zuge einer Hausdurchsuchung schriftliche Unterlagen oder Datenträger sichergestellt, sieht § 112 StPO die Möglichkeit des Betroffenen vor, dieser Maßnahme zu widersprechen. Welche Voraussetzungen dabei beachten zu beachten sind, zeigt Thomas Hartl anhand einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz.