Keine Videoeinvernahme von in der Schweiz aufhältigen Zeugen (Zak 2022/420)
Gerade bei im Ausland aufhältigen Zeugen kann eine Viedeoeinvernahme den Verfahrensaufwand erheblich reduzieren. Wovon die Praxis gerade seit COVID-19 auch regen Gebrauch macht. Befindet sich der Zeuge in der Schweiz, drohen aber sogar strafrechtliche Konsequenzen.