Aufsichtsschwerpunkte der FMA für 2024
- Branche:
- Financial Institutions
Die FMA hat am 6.12.2023 ihre Schwerpunkte in der Aufsichtstätigkeit für 2024 bekanntgegeben. Die FMA wird im Jahr 2024 den Fokus u.a. auf folgende Themen legen:
- Resilienz und Stabilität der beaufsichtigten Finanzdienstleister sowie des Finanzmarktes Österreich stärken;
- Chancen der Digitalisierung nutzen und die damit verbundenen Risiken adressieren;
- Regulatorische Begleitung neuer Geschäftsmodelle, um so auch die Innovationskraft des österr. Finanzmarktes zu fördern;
- Kollektiven Verbraucherschutz angesichts des digitalen Wandels und des geänderten Konsumverhaltens weiterentwickeln;
- Den Finanzmarkt und seine Teilnehmer beim Umbau zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell regulatorisch unterstützen;
- Sauberkeit des Finanzplatzes Österreich auf allen Ebenen sichern.
Resilienz und Stabilität
Die Finanzdienstleister und Finanzmärkte haben sich aus Sicht der FMA in den vergangenen Jahren als stabil und widerstandsfähig erwiesen. Österreichs Banken verfügen über mehr hartes Kernkapital als in der Vergangenheit, Versicherungsunternehmen weisen eine starke Solvabilität auf und Asset Manager wie Pensionskassen oder Investmentfonds holen die erlittenen Verluste langsam wieder auf. Eine Reihe exogener Schocks (insb. COVID-19-Pandemie, Russlands Aggressionskrieg gegen die Ukraine, die Rohstoff-Energie und Materialengpässe, oder der massive Inflationsschub und Zinsanstieg) wurden bisher gut gemeistert. Die FMA folgert daraus, dass aus der globalen Finanzkrise 2008 die richtigen Lehren gezogen wurden und die richtigen regulatorischen Maßnahmen gesetzt wurden. Es bestehen aber zahlreiche Herausforderungen wie etwa die hartnäckige hohe Inflation in Österreich und der massive Zinsanstieg, welcher Finanzierungen für private Haushalte, Unternehmen und den Staat deutlich verteuerte.
2024 wird die FMA zum Thema Resilienz und Stabilität ihren Fokus insbesondere auf folgende Schwerpunkte legen:
- Risiken werden identifiziert, eng überwacht und Vulnerabilitäten adressiert: Auf den Märkten ist durch diverse Krisen und Herausforderungen eine hohe Volatilität zu erwarten. Neben den Auswirkungen der Inflation werden insbesondere Zinsänderungs-, Kredit- und Liquiditätsrisiken der Unternehmen und überschießende Entwicklungen im Immobiliensektor im Mittelpunkt stehen. Die FMA wird themenspezifische Stresstests durchführen.
- Die Governance der Unternehmen wird durch Fit-&-Proper-Tests, Deep Dives, thematische Schwerpunktanalysen und die Fortsetzung eines strukturierten Dialogs mit den Unternehmen gestärkt.
- Integration der neuen Klasse von Wertpapierfirmen in Umsetzung der Investment Firms Directive (IFD) in das Aufsichts- und Abwicklungsregime.
- Abwicklungsstrategien und -pläne von Kreditinstituten werden intensiv und realitätsnah geprüft, insbesondere die Erprobung der Managementinformationssysteme (MIS) werden im Mittelpunkt stehen.
Die FMA legt in den Vorbereitungen auf den Abwicklungsfall einen besonderen Fokus auf eine aktuelle und valide Datenbasis, welche essentiell für angemessene und fundierte Restrukturierungs- und Abwicklungsentscheidungen ist. Für die Umsetzung der Mindeststandards der FMA zur Bereitstellung von Daten im Abwicklungsfall wurde ein Datenmodell erstellt.
Digitalisierung
Die Digitalisierung schreitet rasant voran, neue Entwicklungen betreffen auch die Finanzmärkte und all ihre Akteure. Die FMA möchte einen regulatorischen und aufsichtlichen Rahmen bieten, der zwar Innovationen ermöglicht und fördert, aber auch faire Wettbewerbsbedingungen und einen angemessenen Verbraucherschutz sicherstellt.
Die FMA plant 2024 folgende Projekte und Maßnahmen:
- Eine sektorübergreifende Erhebung zum Stand der Digitalisierung auf dem österreichischen Finanzmarkt: Daraus soll eine „Austrian Digital Finance Landscape“ abgeleitet werden, welche den aktuellen Digitalisierungsgrad, einen Überblick über die IT-Landschaft, IKT-Verflechtungen und Entwicklungen darstellen soll.
- Ein Fokus wird auf die Stärkung der digitalen operationalen Resilienz der Marktteilnehmer gelegt. Dazu werden Entwicklungen analysiert, etwa indem Cyber Maturity Level Assements, Cyber Exercises oder Cloud Assessments durchgeführt werden und die Auswirkungen von künstlicher Intelligenz evaluiert wird. Zudem wird die FMA bei Vor-Ort-Prüfungen einen Schwerpunkt auf die IT-Sicherheit setzen.
- Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist ab 17.01.2025 in Österreich anzuwenden. Im Zuge dessen wird die FMA ein internes Kompetenzzentrum einrichten, um eine sektorübergreifende konsistente Anwendung zu garantieren. Die FMA wird IKT-Drittanbieter systematisch erfassen und einstufen, sowie die Voraussetzungen für das Incident Reporting schaffen und Prüfungsprogramme weiterentwickeln.
- Die Bedrohung durch Cyberrisiken nimmt stark zu. Um dem entgegenzuwirken entwickelte die FMA eine Vielzahl von Aufsichtsinstrumenten, welche in der „FMA Cyber Security Toolbox“ zusammengefasst sind. Diese umfasst unter anderem die Cyber Exercise, bei welcher die FMA einen Cyberangriff simuliert und die Behandlung einer fiktiven Attacke und die darauffolgende IKT-Vorfallsmeldung überprüft.
- Die Anwendung von SupTech-Tools soll evaluiert und implementiert werden. Die FMA strebt eine „Data Driven Supervision“ an, um Risiken durch modernste Technologien noch rascher erkennen und adressieren zu können. Dazu werden verschiedene Projekte implementiert, wie etwa VUSA (Versicherungsunternehmen Solvenz-Analyse), eine integrative AML/CFT-Applikation oder VERBA (Verbraucherbeschwerdeanfrage-Tool).
Regulatorische Begleitung neuer Geschäftsmodelle
Die Umsetzung und Anwendung der MiCAR, welche ab Mitte 2024 stufenweise in Kraft tritt, wird im Jahr 2024 einen Schwerpunkt der Tätigkeit der FMA darstellen. Innerhalb der FMA werden Organisationseinheiten eingerichtet, welche die erwarteten zusätzlichen Zuständigkeiten und Befugnissen wahrnehmen werden.
Die FMA wird zudem mögliche Anknüpfungspunkte der MiCAR erfassen und insbesondere prüfen, ob beaufsichtigte Institute MiCAR-Geschäftsmodelle anbieten. Zur Verhinderung von Aufsichtsarbitrage will die FMA eng mit europäischen Schwesterbehörden zusammenarbeiten. Weiters sollen die AML/CFT-Risiken bei Kooperationsmodellen zwischen der traditionellen Finanzbranche und dem Kryptosektor analysiert werden.
Kollektiver Verbraucherschutz
Jüngere Verbraucher tendieren dazu, vermehrt auf Services wie Online- und Handy-Banking, Online- und Neo-Broker oder verschiedene andere Plattformen zurückzugreifen. Dies stellt zwar Chancen dar, birgt allerdings auch viele Risiken. Währenddessen wird das analoge Angebot, insbesondere der Filialvertrieb und das beratungsgetriebene Geschäft immer mehr zurückgedrängt, wodurch nicht digitalaffine Verbraucher vom Markt abgeschnitten werden könnten. Eine große Herausforderung stellt zudem der Onlinebetrug dar. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen dazu leicht verständliche und zielgruppengerechte Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Die FMA wird insbesondere auf Versicherungsanlageprodukte einen Aufsichtsschwerpunkt legen. Zur Prävention von Anlagebetrug plant die FMA, zielgerichtete Verbraucherinformation in Zusammenarbeit mit der OeNB zu verstärken. Im Bereich des Market Monitorings wird ein Fokus auf den digitalen Vertrieb und Onlineplattformen gelegt werden. Im Rahmen der Befugnisse des ZaDiG wird die FMA verstärkt die Einhaltung der Pflichten, die Kreditinstitute im Zusammenhang mit der Transaktionsüberwachung und Transaktionsrisikoanalyse treffen, überwachen.
Im Bereich der Kapitalanlage via Smartphone werden Anlageentscheidungen oft von Social Media beeinflusst. Hier möchte die FMA stärkeres Monitoring betreiben, um Informationsflüsse zu Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Finanzinstrumenten nachzuverfolgen.
Nachhaltigkeit
Der Finanzsektor und seine Teilnehmer können einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten. Im Zuge des European Green Deals wird eine sektorübergreifende Szenarioanalyse durchgeführt werden, an welcher die FMA und die OeNB mitarbeiten. Die FMA wird 2024 bei Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und Investmentfonds Klimastresstests durchführen.
Die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, insbesondere der Informationspflichten nach der CSRD werden in die Aufsichtstätigkeit integriert, um das Risiko von Greenwashing zu reduzieren. Ebenso werden die Einhaltung der Anforderungen nach der Taxonomie-Verordnung, der Offenlegungs-Verordnung (SFDR) und der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) geprüft. Der Vertrieb von ESG-Finanzprodukten durch Banken stellt auch im Jahr 2024 einen Prüfungsschwerpunkt dar.
Sauberer Finanzplatz
Die FMA wird großes Augenmerk auf die korrekte Darstellung und Quantifizierung in der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung legen. Insbesondere die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften zur ad-hoc Publizität und Director´s Dealings, sowie der Compliance mit der MAR wird überprüft werden. Im Zuge dessen werden anlassbezogene Ermittlungen geführt, sowie Compliance-Prüfungen zu Sperrfristen und Insiderlisten stichprobenartig durchgeführt.
Im Übergangszeitraum zur MiCAR wird besondere Abstimmung mit europäischen Schwesterbehörden erfolgen, um Aufsichtsarbitrage zu verhindern.
Zur Analyse von Geldwäscherisiken bei Transaktionen von Kryptowerten wird vermehrt auf den Einsatz von Blockchain-Analysetools gesetzt. Um Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen, werden auf Basis von Transaktionsdaten einzelner Wallets Risikoprofile der in Österreich tätigen Kryptoanbieter erstellt.
Gerne steht Ihnen das Financial Services Regulatory Team von Binder Grösswang zur Verfügung, um Sie bei den aufsichtsrechtlichen Herausforderungen im neuen Jahr zu unterstützen!
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