EZB gewährt Banken regulatorische Spielräume zur Aufrechterhaltung der Kreditversorgung von Unternehmen und Haushalten in Reaktion auf COVID-19

Das Coronavirus hat die Welt weiterhin fest im Griff. Vor allem in Europa haben daher zahlreiche Staaten zum Teil sehr strenge Maßnahmen gesetzt, die unter anderem auf den Finanzsektor negative Auswirkungen haben. Aus diesem Grund hat die Europäische Zentralbank („EZB“) weitere Maßnahmen angekündigt. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass die im Rahmen des Single Supervisory Mechanism („SSM“) von der EZB direkt beaufsichtigten Banken trotz des mit dem Coronavirus verbundenen wirtschaftlichen Schocks auch weiterhin ihrer Rolle bei der Finanzierung von Haushalten und Unternehmen nachkommen können. Um die folgenden Maßnahmen handelt es sich:

  • Die EZB gibt Banken mehr Flexibilität bei der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krediten, die durch öffentliche Unterstützungsmaßnahmen gesichert werden.
  • Die EZB appelliert an die Banken, bei der Anwendung von IFRS 9 („Finanzinstrumente“) übermäßige prozyklische Effekte zu vermeiden.
  • Die EZB aktiviert die am 12. März 2020 angekündigten Kapital- und betrieblichen Entlastungsmaßnahmen.

Zusätzliche Handlungsspielräume hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Behandlung von durch öffentliche Unterstützungsmaßnahmen gesicherten Krediten

Die EZB unterstützt sämtliche Initiativen, die darauf abzielen, nachhaltige Lösungen für vorübergehend notleidende Schuldner im Zusammenhang mit der aktuellen Gesundheits- und damit verbundenen Wirtschaftskrise zu finden. Aus diesem Grund hat die EZB eine aufsichtsrechtliche Flexibilität bei der Behandlung notleidender Kredite („non-performing loans“; „NPLs“) eingeführt, insbesondere um Banken die Möglichkeit zu geben, in vollem Umfang von Garantien und Moratorien zu profitieren, die von den öffentlichen Behörden zur Bewältigung der aktuellen Notlage eingerichtet wurden.

Von den Aufsichtsbehörden – in Österreich somit von der Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) – wird erwartet, dass sie

  • im Rahmen ihres Aufgabenbereiches und auf temporärer Basis bei der Einstufung von Schuldnern als „unwahrscheinlich, dass sie zahlen werden“ flexibler vorgehen, wenn Banken öffentliche Garantien in Anspruch nehmen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gewährt wurden. Die zuständige Aufsichtsbehörde soll darüber hinaus gewisse Handlungsspielräume in Bezug auf Kredite im Rahmen der mit Covid-19 verbundenen öffentlichen Moratorien ausüben.
  • bei der Diskussion mit den Banken über die Umsetzung von Strategien zur Reduzierung von NPLs volle Flexibilität anwenden werden und dabei den außergewöhnlichen Charakter der derzeitigen Marktbedingungen berücksichtigen.
  • Überdies sollen Kredite, die notleidend werden und unter öffentlichen Garantien stehen, von einer bevorzugten aufsichtlichen Behandlung hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Erwartungen an die Verlustvorsorge profitieren.
     

Vermeidung prozyklischer Effekte im Rahmen des IFRS-9-Rechnungslegungsregimes für Wertberichtigungen

Um eine übermäßige Prozyklizität des regulatorischen Kapitals und der veröffentlichten Jahresabschlüsse zu vermeiden, sollte zum jetzigen Zeitpunkt die übermäßige Volatilität der Rückstellungen für Kreditverluste angegangen werden. Im Rahmen ihres aufsichtsrechtlichen Auftrages empfiehlt die EZB, dass alle Banken prozyklische Annahmen in ihren Modellen zur Bestimmung der Rückstellungen vermeiden und dass diejenigen Banken, die dies bisher nicht getan haben, sich für die Übergangsregeln von IFRS 9 entscheiden.

Aktivierung der am 12. März 2020 angekündigten Kapital- und betrieblichen Entlastungsmaßnahmen

Die genannten Maßnahmen der EZB zur Minderung des Kreditrisikos ergänzen die am 12. März 2020 angekündigten Kapital- und Betriebsentlastungsmaßnahmen. Die EZB schätzt, dass sich die Kapitalentlastung durch die Möglichkeit, unterhalb der Säule-2-Empfehlungen („Pillar-2-Guidance“, „P2G“) zu operieren, und die Vorabausstattung mit den neuen Regeln für die Zusammensetzung der Säule-2-Anforderungen („Pillar-2-Requirements“, „P2R“) auf 120 Milliarden Euro an CET1-Kapital beläuft. Diese Entlastung steht Banken zur Verfügung, um Verluste aufzufangen, ohne aufsichtsrechtliche Maßnahmen auszulösen, oder um Kredite an Privatpersonen und Firmenkunden im Rahmen von potenziell bis zu 1,8 Billionen Euro auszugeben, die zusätzliche Liquidität benötigen.

FMA und OeNB unterstützen Maßnahmen der EZB

Die FMA und die Oesterreichische Nationalbank („OeNB“) unterstützen in einer gemeinsamen Mitteilung die genannten Maßnahmen der EZB und betonen gleichzeitig, dass österreichische Banken gut aufgestellt sind, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Krise zu meistern und die heimische Realwirtschaft nach Kräften zu unterstützen. Die österreichischen Banken haben nicht nur ihre NPLs weitgehend abgebaut, sondern im letzten Jahrzehnt auch ihre Kernkapitalquoten verdoppelt und damit Kapitalpuffer für Krisenfälle wie den gegenwärtigen aufgebaut.

Weiteres Überwachen der gegenwärtigen Situation

In enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden wird der EZB-Aufsichtsrat die Entwicklungen der gegenwärtigen Krise auch weiterhin beobachten. Dies bedeutet, dass die gesetzten Maßnahmen bei Bedarf überprüft und – falls notwendig –auch entsprechend adaptiert werden.

 

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