Arbeitsrecht
Arbeitsrecht gehört zu den Kernbereichen jeder Wirtschaftskanzlei, da der Erfolg von Unternehmen einerseits ganz wesentlich von deren Arbeitnehmern abhängt, die Belegschaft andererseits aber häufig auch den größten Kostenfaktor in Unternehmen darstellt.
Arbeitsrechtliche Fragen beschäftigen jedes Unternehmen, sind wirtschaftlich relevant und aufgrund der starken nationalen Ausprägung dieses Rechtsgebiets nicht länderübergreifend lösbar. Wir bieten nationalen und internationalen Mandanten umfassende Beratung in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Aufgrund unseres fachlichen Backgrounds dürfen wir nicht nur nationale, sondern auch viele internationale Unternehmen zu unseren Mandanten zählen. Sie profitieren vom besonderen Engagement unseres Teams, unserem Blick fürs Wesentliche und der auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittenen, lösungsorientierten Rechtsberatung.
Unsere Schwerpunkte
- Nationale und internationale Unternehmensrestrukturierungen
- Personalabbau und Sozialplanverhandlungen
- Gestaltung von Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Managementverträge und Vergütungsvereinbarungen
- Arbeitsrechtliche Prozessführung
- Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten
- Vertretung in arbeitsrechtlichen Verwaltungsstrafverfahren
- Scheinselbständigkeit und Lohn-und Sozialdumping
- Optimierung und Umsetzung von Arbeitszeitmodellen einschließlich Schichtplänen
- Beratung im Zusammenhang mit Betriebsübergängen
- Kollektivarbeitsrechtliche Fragestellungen
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplanverhandlungen, Betriebsratswahlen
- Datenschutzangelegenheiten, Vertretung im Zusammenhang mit Verfahren vor den Datenschutzbehörden
Zur Hauptnavigation